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Rechtshinweise für Besteller und Käufer von Werbematerial: Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Plakate und Aufkleber nur dort angebracht werden dürfen, wo ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Eventuelle rechtliche Folgen unerlaubten Plakatierens oder Klebens trägt derjenige, der eine solche Aktion organisiert bzw. durchführt. Bei der Weitergabe von Plakaten und Aufklebern sind die Empfänger auf die Rechtslage hinzuweisen. Das Verteilen und das Einwerfen von Flugblättern, Zeitungen, usw. in Briefkästen ist stets zulässig. Nur wenn es im Einzelfall ausdrücklich durch den Empfänger untersagt ist, z. B. durch Hinweise auf dem Briefkasten, ist dies verboten. Die Folgen solch unerlaubter Handlungen trägt derjenige, der sie organisiert oder von sich aus durchführt. Die JN und alle Gliederungen sind daran gebunden, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und keinesfalls unerlaubte Handlungen durchzuführen oder zu organisieren. |






